Snap hat sich am Montag vertraulich mit zwei Klägerinnen geeinigt, am Vorabend eines Prozesses in Los Angeles, dessen Auswahl der Geschworenen bereits lief. Damit steht am Ende der ersten großen Welle von Jugend-Online-Suchtverfahren kein Urteil, keine Beweisaufnahme und keine Aussage von Evan Spiegel oder Mark Zuckerberg – sondern eine Reihe von Vergleichen ohne öffentliche Bedingungen.

Das Unternehmen war der letzte verbliebene Beklagte des sogenannten Bellwether-Verfahrens. Die Klägerinnen, im Gericht als S.J. (minderjährig) und K.D.B. (18 Jahre) geführt, gehören zu mehr als 2.000 Menschen, die Instagram, YouTube, TikTok und Snapchat vorwerfen, sie durch Design-Features wie Likes, Autoplay und Endlos-Scrollen abhängig gemacht und so Depressionen, Angstzustände und Körperbildstörungen gefördert zu haben. Instagram- und Snapchat-Filter, die das Aussehen verändern, sind ein eigener Angriffspunkt der Klagen. Meta, Google und TikTok hatten sich bereits zuvor vertraulich mit den beiden verglichen.

Snap erklärte, die Parteien seien „erfreut, die Angelegenheit gütlich beilegen zu können", und verwies auf Sicherheitsfunktionen, Tutorials und Expertenpartnerschaften. Der Anwalt der Klägerinnen, Mark Lanier, formulierte die andere Seite: „Familien sollten nicht von Geschworenenbank zu Geschworenenbank gehen müssen, um ein Problem dieser Größe zu lösen. Was diese Jugendlichen brauchen, ist eine dauerhafte Lösung, echte Designänderungen, die Kinder schützen, keine Einzelfallflickerei."

Warum der Vergleich mehr ist als eine Zeile

Die Bellwether-Verfahren sind als Musterprozesse gedacht: Sie sollen zeigen, wie Geschworene Fälle bewerten, die Tausende ähnlich gelagerte Klagen vorwegnehmen. Das erste Verfahren in diesem Jahr endete mit einem Urteil über 6 Millionen Dollar für Kaley G.M. gegen Meta und Google; Meta und Google legten Berufung ein, das Verfahren läuft noch. Die nächste Klägerin, im Gericht als R.K.C. geführt, verglich sich mit Google, TikTok und Snap und ließ die Ansprüche gegen Meta kurz vor dem Prozesstermin fallen. Die nächsten Verfahren sollen im März 2027 beginnen.

Bemerkenswert ist, was das juristisch nicht kostet: Snap hat keinen Präzedenzfall gegen sich geschaffen. Der entscheidende Durchbruch der Klägerinnen lag ohnehin woanders – darin, dass Section 230 des Communications Decency Act die Plattformen nicht mehr pauschal vor Haftung für Produktdesign schützt. Die These, dass „Likes", Autoplay und Endlos-Scrollen selbst die Schadensursache sind und nicht der Inhalt Dritter, hat die Gerichte überzeugt. Diese Tür bleibt offen, auch ohne Urteil gegen Snap. Was fehlt, ist die öffentliche Verhandlung: keine Dokumente in der Beweisaufnahme, keine internen E-Mails, keine Zeugenaussage unter Eid darüber, was beim Design eines Suchtmechanismus bekannt war.

Für Snap ist das nicht das Ende der Rechtsrisiken. Das Unternehmen sieht sich zusätzlich einer Klage von Eltern von mehr als 75 Jugendlichen gegenüber, die an Fentanyl-Überdosen gestorben sind; die Familien werfen Snapchat vor, ein „offener Drogenmarkt" zu sein, über den ihre Kinder an Dealer geraten seien.