Ein Bundesrichter hat zwei Sammelklagen abgewiesen, die LinkedIn vorwerfen, die Browser von Nutzern heimlich nach installierten Erweiterungen zu scannen. Die Kläger hätten keinen konkreten Privatsphäre-Schaden dargelegt, so das Gericht.
Richter Vince Chhabria vom US-Bundesbezirksgericht für den nördlichen Bezirk Kaliforniens wies die Fälle am Dienstag ab. Kein Kläger behaupte, "dass gerade er Browser-Erweiterungen installiert hatte, die private Informationen an LinkedIn übermittelten". Jeff Ganan gab nie an, überhaupt Erweiterungen installiert zu haben; Nicholas Farrell erklärte nur, er habe "seit Langem mehrere Browser-Erweiterungen installiert" und Erweiterungen könnten generell sensible Informationen preisgeben.
Die Klagen wurden im April eingereicht, Wochen nachdem ein Bericht namens "BrowserGate" behauptet hatte, LinkedIn führe verstecktes JavaScript aus, das die Chrome-Browser der Besucher gegen einen Katalog tausender Erweiterungen prüfe. LinkedIn bestritt das Scannen nicht; die Datenschutzrichtlinie legt bereits offen, dass Informationen über "Webbrowser und Add-ons" erhoben werden. Gegenüber dem Gericht bezeichnete das Unternehmen die Praxis als Sicherheitsmaßnahme gegen Scraping und Bot-Aktivität – und verwies auf Teamfluence, eine estnische Firma, deren CEO von LinkedIn gesperrt wurde, nachdem sie ein Chrome-Plugin bewarb, mit dem sich "100 % Ihres LinkedIn-Traffics identifizieren" ließen. In der Eingabe heißt es, Fairlinked, die deutsche Gruppe hinter dem BrowserGate-Bericht, teile Personal und Anwälte mit Teamfluence; die Kampagne sei eine Vergeltungsaktion.
Chhabria räumte den Klägern Gelegenheit zur Klageänderung ein, klang aber skeptisch: Nutzer installierten Erweiterungen freiwillig, und diese "setzen Daten bewusst Websites aus", weshalb ein Datenschutzverstoß womöglich nie plausibel sei. Kategorien privater Informationen zu benennen, die eine Überwachung hypothetisch enthüllen könnte, reiche für die Klagebefugnis nicht; ein Kläger müsse "peinliche, invasive oder anderweitig private Informationen" benennen, die der Beklagte "erhoben" habe.
Ganans Anwalt J.R. Howell – zugleich US-Anwalt von Fairlinked – sagte, das Gericht habe "nicht darüber entschieden, ob LinkedIns Überwachungspraktiken rechtmäßig waren", nannte das Urteil "keine Rechtfertigung des in unserer Klage behaupteten Massenüberwachungsprogramms" und erklärte gegenüber Ars Technica, er erwäge eine Neuauflage vor einem kalifornischen Staatsgericht mit anderen Zuständigkeitsregeln oder Berufung beim Ninth Circuit. Dass der Streit aus einem Scraping-Konflikt und nicht aus einer Datenschutzbeschwerde stammt, dürfte im weiteren Verlauf wichtig werden.



