Sir Geoffrey Vos tritt in diesen Wochen als Master of the Rolls ab, also als höchster Zivilrichter Englands und Wales'. In seinen letzten Amtstagen hat er zwei Reden gehalten, die zusammengenommen das konkreteste Programm für maschinelle Rechtsprechung sind, das ein amtierender Spitzenjurist bisher vorgelegt hat – und zugleich die klarste Beschreibung dessen, was dabei schiefgehen kann.

Was er vorschlägt

In einem Interview mit WIRED sagte Vos, Künstliche Intelligenz könnte viele zivilrechtliche Streitigkeiten selbst entscheiden, und forderte eine Debatte darüber, wo die Grenze zu ziehen ist. Auslöser war ein Besuch an einem Gericht in Shenzhen, wo Zivilverfahren bereits mit massiver KI-Unterstützung bearbeitet werden. Für algorithmische Entscheidungen geeignet hält er Schadensersatzfragen in Personenschadens- und einfachen Arzthaftungsfällen sowie die Bewertung von Geschäftsanteilen in Streitigkeiten unter Minderheitsgesellschaftern. Komplexe Handelsstreitigkeiten und Sorgerechtsfälle sollen bei Menschen bleiben.

Vos nutzt nach eigener Aussage Microsoft Copilot, um Dokumente zu finden, große Textmengen zusammenzufassen und Fakten zu prüfen – Urteile schreibt er damit nicht.

Die Grenze, die er zieht

In der John-Lehane-Gedächtnisvorlesung am Obersten Gerichtshof von New South Wales wurde er präziser. Kläger könnten künftig wählen, ob ein Fall "in Minuten von einer Maschine zu geringen oder keinen Kosten" entschieden wird, statt Monate oder Jahre auf einen Menschen zu warten. Voraussetzung sei, dass die Öffentlichkeit Vertrauen in maschinelle Entscheidungen entwickelt, sobald deren Zuverlässigkeit belegt ist.

Entscheidend ist die Unterscheidung: "Einvernehmliche maschinelle Entscheidungen sind das eine, nicht einvernehmliche etwas ganz anderes." Es gebe "wichtige Gründe rechtlicher Prinzipien", warum Gerichte Urteilen von Maschinen niemandem aufzwingen können, der das nicht will. Das Recht auf eine menschliche richterliche Entscheidung sei "tief verankert"; Richter dürften ohne Gesetzesänderung nicht ersetzt werden.

Als Beleg dafür, dass maschinelle Streitbeilegung längst Realität ist, nannte Vos eBay: 60 Millionen Streitfälle pro Jahr auf der Plattform, 90 Prozent davon ohne menschliches Eingreifen.

Der Satz, der hängen bleibt

In derselben Rede steht die beste Beschreibung des Risikos, das alle Beteiligten gern überspringen:

> "Wenn einem Richter 1.000 Entscheidungen vorgelegt werden, werden wirtschaftlicher und zeitlicher Druck unweigerlich dazu führen, dass er die Empfehlungen der Maschine absegnet."

Das ist keine Science-Fiction. Es ist das Standardversagen von Human-in-the-Loop-Verfahren: Der Mensch bleibt formal im Verfahren, hat aber weder Zeit noch Kontext, um abzuweichen. Vos benennt es selbst, und er benennt nicht, wie man es verhindert.

Die Gegenbeweise liegen schon vor

Die englische Justiz experimentiert nicht im leeren Raum. Mehrere Anwälte wurden dabei erwischt, erfundene Fallrecht-Zitate aus KI-Systemen verwendet zu haben; ein Anwalt verlor – nach Berichten erstmals im Vereinigten Königreich – unter anderem wegen KI-Missbrauchs seine Zulassung. Zugleich steigt die Zahl neuer Amtsgerichtsfälle um rund zehn Prozent pro Jahr, ein Teil davon Klagen, die Chatbots verfasst haben. Ein System, das schneller entscheidet, trifft auf ein System, das schneller produziert.

Vos hält dem entgegen, dass Gerichte schon immer mit gefälschten Beweisen zu tun hatten – gefälschte Testamente zum Beispiel –, und dass sich an der Aufgabe des Richters durch Deepfakes nichts ändert: Man muss entscheiden, ob jemand die Wahrheit sagt. Das ist ein gutes Argument gegen die Panik und kein Argument gegen das Absegnen.

Die Nachfolge passt zum Thema

Vos' Nachfolger als Master of the Rolls wird Sir Colin Birss, der zugleich leitender Richter für Künstliche Intelligenz in England und Wales ist. Die Zuständigkeit für das Thema bleibt also nicht nur erhalten, sie rückt in das höchste zivilrichterliche Amt.

Was fehlt

Vier Dinge, die in keiner der beiden Reden vorkommen: ein Standard, wann eine maschinelle Entscheidung als "zuverlässig" gilt; ein Verfahren, mit dem das unabhängig geprüft wird; ein Rechtsbehelf, der auf maschinelle Entscheidungen zugeschnitten ist statt auf menschliche; und eine Antwort auf die Frage, wie Einwilligung funktioniert, wenn die Alternative – Monate oder Jahre Wartezeit – selbst ein Zwang ist. Wer zwischen "Maschine" und "drei Jahre Verfahren" wählen kann, wählt nicht frei.

Das ist kein Argument gegen Vos' Vorschlag. Es ist das Argument dafür, ihn als Gesetzgebungsprojekt zu behandeln und nicht als Technologieprojekt.