Ein deutsches Gericht hat Google dazu verpflichtet, Luftaufnahmen privater Grundstücke zu verpixeln — das berichtet Golem. Die Entscheidung verlagert eine seit fünfzehn Jahren geführte deutsche Debatte über Kartendienste von der Straße in die Luft: Ein Luftbild blickt über Hecke, Zaun und Mauer hinweg, an denen Straßenaufnahmen enden.

Deutschland ist der schwierigste Markt Europas für Kartenmaterial, und das ist keine Laune. Als Street View 2010 startete, nutzten Hunderttausende Haushalte eine Widerspruchsmöglichkeit, die Google unter politischem Druck eingeräumt hatte; seither ziehen sich verpixelte Inseln durch das Land. Die Gerichte arbeiten seitdem daran, wie weit dieser Widerspruch reicht: Wer darf ein Haus fotografieren, aus welcher Höhe, und was kann der Eigentümer im Nachhinein verlangen? Das Eigentumsrecht gibt ihm einen Anspruch gegen Eingriffe in sein Grundstück (BGB § 903, § 1004), das allgemeine Persönlichkeitsrecht erfasst das Bild selbst. Luftbilder liegen quer zu beidem.

Was die Entscheidung festhält, ist weniger eine Karte als ein Grundsatz: Dach, Garten, Terrasse und Pool, von oben fotografiert, fallen in den Schutzbereich — und Verpixelung ist ein zulässiges Mittel dagegen. Das ist der teure Teil für Google. Verpixelung auf Anfrage lässt sich nicht industrialisieren: Bilder werden in Zyklen erneuert, jede Unschärfe ist ein dauerhaftes Artefakt im Datenbestand, und um zu wissen, welche Grundstücke geschützt sind, bräuchte ein Anbieter ein Verzeichnis, das es nicht gibt.

Der Präzedenzfall endet nicht bei Google. Nach der DSGVO kann ein Luftbild eines identifizierbaren Wohnhauses personenbezogene Daten sein, und Aufsichtsbehörden in anderen Mitgliedstaaten haben bei genau dieser Frage wiederholt auf die deutsche Rechtsprechung geschaut. Apple, Microsofts Bing, Here und die Landesvermessungsämter liefern dieselbe Art von Bildern. Ein deutsches Urteil macht aus Verpixelung auf Anfrage eine Produkteigenschaft statt einer Kulanz.

Googles Lust am Bildrisiko ist messbar gesunken. Im August zog der Konzern die KI-Bildgenerierung aus Google Earth einen Tag nach dem Start wieder zurück, nachdem das Feature Ansichten realer Orte erzeugt hatte, die es nicht hätte geben dürfen. Das war selbstverschuldet. Diesmal kommt der Druck aus einem Gerichtssaal.

Offen bleibt, welches Gericht entschieden hat, wer geklagt hat und ob die Entscheidung rechtskräftig oder noch anfechtbar ist. Legt Google Rechtsmittel ein, kann sich der Grundsatz wieder verengen. Die Richtung der deutschen Datenschutzrechtsprechung ist allerdings seit fünfzehn Jahren dieselbe: Die Last liegt bei dem Unternehmen, das das Bild veröffentlicht.

Für jeden Kartendienst in Europa lautet die Frage damit nicht mehr, ob Verpixelung auf Anfrage möglich ist. Sondern ob sie im Takt der nächsten Bilderneuerung zu schaffen ist.