Griechenland hat sozialen Medien die Nutzung durch Kinder unter 15 Jahren untersagt, wie Heise berichtet. Damit ist das Land die jüngste europäische Regierung, die eine harte Altersgrenze gesetzlich festschreibt, statt auf elterliche Einwilligung zu setzen. Der Beschluss beendet einen viermonatigen Lauf, in dem der Kontinent den Zugang Minderjähriger zu Plattformen nicht mehr als Designfrage, sondern als Gesetzgebungsfrage behandelt hat.

Die Reihenfolge ist entscheidend. Am 14. Oktober verständigte sich die Bundesregierung auf Eckpunkte für ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Im August kippte das französische Verfassungsgericht das dortige Verbot für unter 15-Jährige mit der Begründung, ein pauschales Verbot kollidiere mit der Meinungsfreiheit. Griechenland hat das gröbere Instrument nun dennoch in Gesetzesform gegossen – was das französische Urteil weniger zum Präzedenzfall als zur Warnplakette macht.

Warum die Wende: Australiens Beschränkung auf unter 16-Jährige, im Dezember 2025 in Kraft getreten, verwandelte eine jahrelange akademische Debatte in ein laufendes nationales Experiment. Sobald eine Demokratie eine Altersgrenze akzeptierte, sanken die politischen Kosten für einen solchen Vorschlag deutlich. Die Plattformen haben zudem zwei Jahre lang Jugendschutzfunktionen ausgeliefert, die sich als Eingeständnis lesen lassen, dass die Voreinstellungen falsch waren.

Das ungelöste Problem ist Arithmetik. Eine Altersgrenze ist keine Politik, sondern eine Schätzaufgabe, die mehrere hundert Millionen Mal am Tag ausgeführt wird. Jede verfügbare Methode hat einen anderen Preis. Das Hochladen von Ausweisdokumenten ist präzise und schafft den reichsten Identitäts-Honeypot, den eine Plattform bauen kann – gegen den Grundsatz der Datenminimierung der DSGVO. Die Gesichtsalterungsschätzung lässt das Dokument zu Hause, ist aber probabilistisch, arbeitet über Hauttöne und Altersbänder hinweg ungleichmäßig und verarbeitet weiterhin biometrische Daten. Signale auf Geräte- und App-Store-Ebene – ein als minderjährig markiertes Konto, eine vom Betriebssystem gemeldete Altersspanne – sind billig und privat, aber trivial falsch, sobald ein Kind das Telefon eines Elternteils benutzt.

Dazu kommt die Umgehung. VPNs kosten nichts, geliehene Konten kosten nichts, und ein entschlossener 13-Jähriger ist schneller als ein Compliance-Team. Australiens Rollout hat die vorhersehbaren Berichte bereits produziert: Kinder wandern in nicht gelistete Apps und in Sprachchats innerhalb von Spielen – Räume, die das Gesetz nicht nennt und für die keine Behörde Personal hat.

Auch die Rechtsarchitektur ist ungeklärt. Der Digital Services Act der EU verlangt von Plattformen angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen für Minderjährige, setzt aber kein Mindestalter; nationale Verbote gehen nun weiter, und es ist nicht offensichtlich, wie ein griechisches Altersgate mit einer in Dublin erstellten Risikobewertung zusammenspielt. Frankreichs Gericht hat gezeigt, was passiert, wenn beide kollidieren, und die Europäische Kommission hat das Jahr über signalisiert, lieber zu harmonisieren als 27 getrennte Grenzen zu adjudizieren.

Zu beobachten, in dieser Reihenfolge: ob Griechenland eine namentliche Plattformliste oder eine funktionale Definition veröffentlicht; welche Behörde den Auftrag bekommt und in welcher Höhe sie Bußgelder verhängen kann; und ob Plattformen mit einem nur griechischen Gate oder mit einer EU-weiten Alterssicherungsschicht antworten – der Unterschied zwischen einem nationalen Experiment und einem faktischen europäischen Standard. Das deutsche Eckpunktepapier und das, was aus Brüssel kommt, entscheiden, ob Griechenland Ausreißer oder Vorlage ist.

Bis dahin lautet die ehrliche Zusammenfassung: Europa ist sich über das Prinzip einig und nicht über die Installation. Ein Verbot, das sich nicht billig und privat durchsetzen lässt, wird teuer und invasiv durchgesetzt – oder gar nicht.