Die britische Competition and Markets Authority hat am Freitag, 30. Oktober, ein formelles Verfahren gegen Meta eröffnet. Geprüft wird, ob die geänderten Geschäftsbedingungen des Konzerns – die ihm erlauben würden, Inhalte von Nachrichten-Websites für eigene Produkte und KI-Funktionen zu nutzen – einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nach dem Competition Act von 1998 darstellen.

Die Bedingungen sollten am 20. November in Kraft treten. Meta hat sie nach Angaben der Aufsicht vorerst ausgesetzt.

Im Kern geht es um Wahlfreiheit. Nach Einschätzung der CMA würden die Klauseln es dem Unternehmen erlauben, gesammelte Inhalte in seinen KI-Funktionen zu verwenden, ohne dass Verlage und andere Unternehmen entscheiden können, ob und wie ihre Inhalte genutzt werden. Die Aufsicht formuliert die Sorge so: Die Pflicht, diese Bedingungen zu akzeptieren, könnte „eine rechtswidrige Auferlegung unfairer Geschäftsbedingungen für Tausende britische Unternehmen“ bedeuten.

„Digitale Plattformen spielen eine wichtige Rolle dabei, britischen Unternehmen zu helfen, Millionen Kunden weltweit zu erreichen“, sagte CMA-Chefin Sarah Cardell. „Aber wo ein Unternehmen eine marktbeherrschende Stellung hat, darf es diese nicht nutzen, um unfaire Bedingungen aufzuerlegen. Wir haben Bedenken von Nachrichtenverlagen und anderen Unternehmen gehört und untersuchen zügig, ob Metas geplante Änderungen gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.“ Ziel sei eine „zügige und zufriedenstellende Lösung“, nicht zwingend eine streitige Entscheidung.

Meta weist das zurück. „Es gibt keine Grundlage für eine Wettbewerbsuntersuchung“, sagte ein Sprecher. „Wir haben bereits zugesagt, unsere Bedingungen nicht ohne Konsultation von Verlagen und anderen Beteiligten zu ändern. Wir begrüßen die Gelegenheit, der CMA unseren Ansatz zu erläutern.“

Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Die CMA hat Google in diesem Jahr bereits verpflichtet, Verlagen eine Opt-out-Möglichkeit dafür zu geben, dass ihre Inhalte die KI-Funktionen der Suche speisen. Metas Vorstoß ist der zweite große Versuch eines Plattformkonzerns, die Zustimmung der Verlage per Standardbedingung zu erlangen statt per Verhandlung.

Für Verlage ist der Streit existenziell und vertraut: Es ist dieselbe Frage wie beim Web-Crawling, nur eine Ebene später. Wer standardmäßig zustimmt, verliert die Kontrolle über die Nutzung; wer ablehnt, verliert möglicherweise die Reichweite. Die Press Association und andere Verlagsverbände hatten die Aufsicht auf das Thema gebracht.

Was als Nächstes passiert: Die CMA prüft zunächst, ob Meta auf einem relevanten britischen Markt marktbeherrschend ist. Erst danach lässt sich die zweite Frage beantworten, ob die Klauseln tatsächlich missbräuchlich sind. Das Verfahren kann mit einer Verpflichtungszusage enden, mit einer Untersagung – oder mit einem Bußgeld, das nach dem Competition Act bei bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes liegen kann. Ein Zeitplan ist nicht genannt; die Aufsicht spricht von zügiger Bearbeitung.