Das Bundeskriminalamt hat eine Öffentlichkeitsfahndung nach einem unbekannten Verdächtigen im versuchten Sprengstoffanschlag am Flughafen Leipzig/Halle veröffentlicht — illustriert mit Bildern, die die Behörde selbst als „KI-generiert" kennzeichnet.

Der Fall ist ernst und ungelöst. In den späten Abendstunden des 4. August fand ein Flughafenmitarbeiter auf der Südpiste eine am Boden liegende Drohne, unmittelbar neben ukrainischen Antonov-Frachtflugzeugen. Das Fluggerät war mit einer Sprengvorrichtung ausgerüstet und mit Sprengstoff bestückt. Ende August wurden im Zuge der Ermittlungen eine weitere Drohne und weiterer Sprengstoff auf dem Flughafen gefunden. Die Bundesregierung machte Anfang September Russland für den versuchten Anschlag verantwortlich; Moskau weist die Vorwürfe zurück. Zwei Tatverdächtige sind inzwischen identifiziert — nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung ein Belarusse mit russischem Pass und ein gebürtiger Russe mit lettischem Pass. Das BKA hält es für möglich, dass eine dritte, bislang unbekannte Person beteiligt war.

Genau diese Person sollen die Bilder finden. Laut Fahndungsaufruf ist die gesuchte Person schlank und für den Hochsommer ungewöhnlich warm gekleidet: dicke Jacke, Handschuhe, Kapuze, eine tief ins Gesicht gezogene Basecap, lange dunkle Hose und ein großer schwarzer Rucksack — unterwegs mit einem E-Bike. Die Ermittler verorten die Person zwischen dem 31. Juli und dem 4. August im Bereich eines Verbindungswegs zwischen Rabutz und Beuditz sowie nahe eines Industriegebiets zwischen Radefeld und Lützschena. An dem Verbindungsweg wurde ein mutmaßlicher Drohnenstartplatz lokalisiert, nahe dem Industriegebiet weitere mutmaßliche Tatmittel gefunden. Gefahndet wird auf Plakaten und Handzetteln ebenso wie online.

Die Bekanntmachung des BKA sagt nicht, worauf die Darstellungen beruhen. Das ist die Lücke, die man bemerken sollte. Ein klassisches Phantombild ist bereits eine Aushandlung zwischen der Erinnerung eines Zeugen und der Interpretation eines Zeichners; ein generatives Bild legt zusätzlich die gelernten Vorannahmen eines Modells über Gesichter, Haut und Statur darüber — und rendert das Ergebnis in der gleichmäßigen, selbstgewissen Textur einer Fotografie. Jedes veröffentlichte Bild eines Verdächtigen lädt die Öffentlichkeit ein, ein Gesicht mit Fremden abzugleichen; je fotografischer das Bild wirkt, desto stärker ist dieser Sog.

Die Kennzeichnung ist entscheidend, und hier ist sie ausdrücklich und in den Bildunterschriften wiederholt. Mehr schuldet eine Polizeibehörde der Öffentlichkeit nicht, wenn sie ein synthetisches Gesicht auf ein Plakat bringt: nicht „das ist die Person", sondern „das ist eine Abbildung, die ein Modell aus dem erstellt hat, was wir wissen". Ob das Publikum eine Bildunterschrift unter einer vermummten Gestalt in Plakatgröße tatsächlich liest, ist eine andere Frage — und eine, die niemand mit Belegen beantwortet hat.

Das macht die Suche nicht unzulässig. Die Alternative — gar kein Bild — lässt eine Beschreibung von Jacke und Rucksack übrig, die der Aufruf ohnehin enthält, und es ist schwer zu behaupten, der Öffentlichkeit sei damit besser gedient. Was der Leipziger Fall zeigt, ist, wo die europäische Polizeiarbeit angekommen ist: Eine Bundesbehörde bittet in einem Fall, den die Regierung einem staatlichen Akteur zuschreibt, mit generativen Bildern Millionen von Fremden, ob sie jemanden wiedererkennen.

Das BKA nimmt Hinweise über sein Hinweisportal, per E-Mail, unter der Telefonnummer 0611 55 18 777 und bei jeder Polizeidienststelle entgegen. Seine Fragen sind eng und konkret — das ist die richtige Form für einen solchen Aufruf: Haben Sie diese Person gesehen, an diesen Orten, in diesen fünf Tagen.