Das Bundeskriminalamt (BKA) will nach einem Bericht von Golem.de anonymen Zugang zu kommerziellen Gesichtserkennungsdiensten wie Clearview AI erhalten. Ziel ist es demnach, biometrische Abfragen so durchführen zu können, dass der Anbieter — oder das System auf der Gegenseite — nicht erkennen kann, welche Behörde die Anfrage gestellt hat.

Das technisch klingende Detail ist das entscheidende: Anonymität bedeutet hier nicht, die Privatsphäre eines Verdächtigen zu schützen. Es geht darum, dass die anfragende Behörde für das Unternehmen, das die Gesichterdatenbank hält, unsichtbar bleibt.

Clearview AI ist der Bezugspunkt dieser Debatte. Das US-Unternehmen hat seinen Suchindex aus Milliarden von Fotos aufgebaut, die es aus dem offenen Web und von sozialen Plattformen abgeschöpft hat — eine Praxis, die in mehreren europäischen Ländern Bußgelder und Maßnahmen der Datenschutzbehörden nach sich zog. Im Zentrum dieser Entscheidungen stand die Frage, ob das Abschöpfen von Gesichtern in dieser Größenordnung überhaupt auf einer rechtmäßigen Grundlage nach der DSGVO ruhen kann.

Für Polizeibehörden ist der Reiz offensichtlich: Gesichtserkennung ist schnell, sie arbeitet mit Material, das Ermittler ohnehin haben — Lichtbilder, Überwachungsaufnahmen, Fotos von Opfern und Zeugen — und sie kann Spuren liefern, wo klassische Datenbankabfragen nichts ergeben. Mehrere deutsche Behörden sollen in den vergangenen Jahren kommerzielle Werkzeuge zumindest testweise genutzt haben — genau deshalb ist die Frage, wer sie auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher Transparenz einsetzen darf, zu einem Dauerstreit geworden.

Hier prallt das Verlangen nach Anonymität auf die Kontrolle. Kann ein Anbieter nicht sehen, dass das BKA der Kunde ist, kann er die Anfrage nicht melden; wird sie nicht gemeldet, können weder Parlamente noch Gerichte noch die Öffentlichkeit sehen, wie oft solche Abfragen stattfinden. Kritiker argumentieren, die Konstruktion verwandle eine kontrollierte Ermittlungsbefugnis in ein undurchsichtiges Geschäft.

Die Begründung des BKA dürfte sich, wie berichtet wird, auf operative Sicherheit stützen: Ein Anbieter, der weiß, welche Behörde fragt, könnte dieses Interesse theoretisch weitergeben oder von einem anderen Staat zur Offenlegung gezwungen werden. Ob dieses Bedenken die Kosten für die Rechenschaftspflicht überwiegt, wird nun in Deutschlands Dauerdebatte über biometrische Überwachung ausgetragen — und in der EU, wo die Regeln für den KI-Einsatz der Polizei weiter nachgeschärft werden.

Zu beobachten: ob der Vorstoß die Form einer Gesetzesänderung, einer Beschaffungsänderung oder einer informellen Praxis annimmt; und wie die deutschen Datenschutzbehörden reagieren.