Kaum sind die Zahlungen aus der 1,5-Milliarden-Dollar-Einigung zwischen Anthropic und US-Autoren angelaufen, regt sich Widerstand: Zahlreiche Autorinnen und Autoren berichten, in dieser Woche E-Mails erhalten zu haben, wonach jemand anderes Anspruch auf ihre Auszahlung erhebt — Verlage, in Einzelfällen sogar Literaturagenten. Der Streit dreht sich um die Verteilung der größten bekannten Urheberrechts-Einigung im KI-Bereich.

Hintergrund ist der Rechtsstreit „Bartz v. Anthropic“: Ein Gericht hatte entschieden, dass das Training von KI-Modellen mit urheberrechtlich geschütztem Material unter die Fair-Use-Doktrin fällt, die Nutzung von Raubkopien jedoch nicht. Anthropic einigte sich daraufhin auf 1,5 Milliarden US-Dollar; im Juli 2026 erhielt der Vergleich die endgültige Genehmigung, seitdem laufen die Zahlungen an.

Nach den Bedingungen erhalten die Autorinnen und Autoren von knapp 500.000 Titeln 3.000 Dollar pro nachgewiesenermaßen genutztem Raubkopien-Werk. Ist ein Buch bei einem traditionellen Verlag weiterhin im Handel, wird die Zahlung 50:50 zwischen Autor und Verlag geteilt. Bei Self-Publishing oder wenn der Verlag die Rechte zurückgegeben hat und das Buch vergriffen ist, soll der Autor den vollen Betrag erhalten.

Genau an dieser Stelle melden nun Autoren Zweifel an. Die Thriller-Autorin April Henry fragte öffentlich: „Was zum Teufel spielt HarperCollins da? Sie haben ein Buch beansprucht, dessen Rechte vor mindestens 17 Jahren an mich zurückgefallen sind — und am selben Tag bekam ich eine Kreditwarnung, dass sie mich als Arbeitgeber hinzugefügt haben (was sie nie waren).“ Im Blog „Writers Beware“ berichtet Victoria Strauss von Beschwerden in zwei Kategorien: Verlage fordern Zahlungen für Werke, an denen sie längst keine Rechte mehr haben, oder sie beanspruchen volle 100 Prozent, obwohl ihnen nur 50 zustehen.

Strauss will den Verlagen keine Böswilligkeit unterstellen: Vieles lasse sich „plausibel durch schlechte Buchführung erklären“, und einige Verlage hätten bereits eingeräumt, dass es sich um Fehler handele, die sie bei Anthropic korrigieren ließen. Ähnlich sieht es Mary Rasenberger, Geschäftsführerin der Authors Guild: Sie halte das nicht für „einen Griff der Verlage“, sondern für die vorhersehbare Folge schlechter Datenhaltung und eines verwirrenden Abwicklungsprozesses. Dennoch betont Strauss: Die hohe Zahl der Meldungen binnen weniger Tage und die sich wiederholenden, identischen Fehler deuteten auf ein „systemisches“ Problem hin und nicht auf einzelne Routine-Pannen.

Überraschend sind zudem Berichte, dass auch Literaturagenten Ansprüche anmelden — obwohl sie laut Strauss keine Rechteinhaber der von ihnen verkauften Bücher sind. Die Autorin Courtney Milan (bürgerlich Heidi Bond) schrieb auf Bluesky unmissverständlich: „Anscheinend versuchen einige Agenten, Prozente an der Anthropic-Einigung zu beanspruchen — und ich halte das überhaupt nicht für richtig.“

Kompliziert wird die Lage durch eine technische Frist: Wer für ein Buch die vollen 100 Prozent beanspruchen will, muss nachweisen, dass die Rechte vor dem 10. August 2022 zurückgefallen sind — dem „Download-Datum“ in der Einigung. Die Authors Guild und Milan haben inzwischen Anleitungen veröffentlicht, wie Autoren ihre Zahlungszuordnung anfechten können. Für die KI-Branche ist der Streit ein Lehrstück: Selbst eine gerichtlich abgesegnete milliardenschwere Einigung hinterlässt Verteilungskonflikte, die die Beziehung zwischen Kreativen, Verlagen und Plattformen noch Jahre prägen dürften.