Apple hat seine Alterssperre vom App Store auf das Betriebssystem ausgedehnt. Ab iOS und iPadOS 27.2 lässt sich das Alter auf iPhones und iPads in einer Reihe von Ländern per Selfie nachweisen, das anschließend ein „Modell zur Altersschätzung“ auswertet – so steht es in einem Support-Dokument, das der Konzern am 27. Oktober veröffentlichte.
Ein solcher Nachweis ist bereits in Großbritannien, Australien, Brasilien, Südkorea, Singapur und im US-Bundesstaat Texas Pflicht. Das Selfie ist in Großbritannien, Australien, Brasilien und Singapur eine neue Option. Für Deutschland oder weite Teile der EU hat Apple das nicht angekündigt, ein späterer Start ist angesichts des kommenden EU-Kids-Acts aber denkbar. In Großbritannien führte Apple die Altersprüfung im Frühjahr offenbar ohne klare gesetzliche Vorgabe ein.
Es geht nicht um eine lästige Abfrage. Ohne bestätigte Volljährigkeit blockieren automatisierte Filtersysteme Webinhalte, die Apple für unerwünscht hält, und Nacktbilder; auch das Gerät ist dann nicht mehr voll nutzbar. Laut Apple ist der Nachweis nötig, um Software zu aktualisieren und „bestimmte Sicherheitseinstellungen“ zu ändern. Apps lassen sich dann nur noch über die Familienfreigabe laden. In einigen Regionen kann Apple vor bestimmten Aktionen im Apple Account die Bestätigung der Volljährigkeit verlangen.
Interessant ist der Mechanismus. Das Selfie braucht eine Internetverbindung, weil die Altersmodelle „sowohl auf dem Gerät als auch in Private Cloud Compute“ laufen – Apples Cloud für KI-Arbeitslasten, die der Konzern mit ungewöhnlich weitreichenden Datenschutzversprechen bewirbt. Das Foto sei entsprechend „für niemanden zugänglich – nicht einmal für Apple“, heißt es; nach der Bestätigung werde es gelöscht „und in keiner Form aufbewahrt“.
Das Selfie ist nur eine von mehreren Optionen. Apple akzeptiert weiterhin eine Kreditkarte oder bestimmte Ausweisdokumente. Das ist rechtlich relevant: Ein Altersnachweis, der sich mit einem Zahlungsmittel oder einem Ausweis erfüllen lässt, ist ein anderer Kompromiss als einer, der einen Gesichtsscan verlangt. Nutzer in den betroffenen Märkten müssen entscheiden, was sie lieber herausgeben.
Apple bewegt sich seit einiger Zeit in diese Richtung, und die Richtung ist regulatorisch, nicht technisch. Pflichten zur Altersverifikation breiten sich im englischsprachigen Raum und im EU-Recht aus; unvermeidlich werden sie im Betriebssystem, weil die Sperre nun vor dem Gerät steht und nicht mehr vor einer einzelnen App.
Offen bleiben die bekannten Fragen. Altersschätzmodelle verschätzen sich bei Gesichtern, und der Fehlerfall ist asymmetrisch: Ein falsch-negatives Ergebnis sperrt einen volljährigen Menschen von Updates und App-Installationen aus, ohne dass ein Einspruchsweg genannt wäre – außer dem Versuch, eine andere Nachweisart zu wählen. Fehlerraten des Modells hat Apple nicht veröffentlicht, ebenso wenig, was mit Nutzern geschieht, deren Erscheinung das System systematisch falsch liest.




