Im Streit um das erste US-weite Verbot von KI-'Nudify'-Apps hat xAI eine weitere juristische Niederlage erlitten: Ein Bundesrichter lehnte am Freitag den Antrag von Elon Musks Unternehmen auf eine einstweilige Verfügung gegen das Minnesota-Gesetz ab. Das Gesetz bleibt in Kraft, während der Rechtsstreit weiterläuft – und die Behörden des Bundesstaats können Bußgelder von bis zu 500.000 US-Dollar pro Verstoß verhängen. xAI kündigte an, die Entscheidung beim 8. US-Berufungsgericht in St. Louis anzufechten.

Der Richter entschied nach Angaben von Reuters und lokalen Medien, xAI habe den für eine einstweilige Verfügung erforderlichen Nachweis eines irreparablen Schadens nicht erbracht; das öffentliche Interesse spreche stark für den Bundesstaat. Es ist die zweite Niederlage für das Unternehmen: Bereits Ende Juli/Anfang August war ein erster Versuch gescheitert, das Gesetz vor seinem Inkrafttreten am 1. August zu stoppen.

Minnesotas Gesetz ist die erste Regelung dieser Art in den USA. Es verbietet, Websites, Apps oder Software zu betreiben, die Zugang zu sogenannter Nudification-Technologie gewähren – KI-Werkzeuge, die echte Menschen in sexualisierte Deepfakes versetzen. Befürworter sehen darin einen Schutz vor nicht einvernehmlicher Bildmanipulation; Gegner wie xAI halten es für zu weit gefasst und warnen vor einer Beeinträchtigung legaler KI-Anwendungen.

Der Fall ist Teil einer breiteren Welle: Während die Bundesgesetzgebung in den USA weiterhin uneinheitlich bleibt, schieben einzelne Bundesstaaten eigene Regeln für generative KI nach – von Deepfake-Gesetzen bis zu Datencenter-Auflagen. Dass ausgerechnet ein milliardenschweres KI-Unternehmen von Elon Musk gegen ein Landesgesetz vorgeht, macht Minnesota zum Testfall für die Frage, wie weit Staaten bei der Regulierung von KI-Tools gehen dürfen, bevor bundesstaatliche und verfassungsrechtliche Grenzen greifen. Die Berufung beim 8. Bezirk könnte erstmals eine höhere Instanz dazu bringen, sich zu dieser Frage zu positionieren.