Im Streit zwischen Vodafone und dem Wettbewerber 1&1 um den Ausbau von dessen Mobilfunknetz hat Vodafone eine Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat einen Eilantrag des Konzerns abgewiesen, mit dem Vodafone das Bundeskartellamt im laufenden Marktmissbrauchsverfahren für befangen erklären lassen wollte. Damit darf die Behörde in dem Verfahren nun eine Entscheidung treffen — genau das hatte Vodafone verhindern wollen.
Hintergrund des Konflikts ist der Markteinstieg von 1&1, das 2019 erstmals eigene Mobilfunkfrequenzen ersteigerte und danach mit dem Aufbau eines eigenen Netzes begann, um mit der Deutschen Telekom, O2 und Vodafone gleichzuziehen. Der Start verlief schleppend: Anfang 2023 betrieb das Unternehmen aus Montabaur statt der vorgeschriebenen 1.000 Standorte nur fünf. 1&1 führte das vor allem darauf zurück, dass der Infrastrukturbetreiber Vantage Towers — die frühere Funkturm-Sparte von Vodafone, an der Vodafone weiterhin größter Anteilseigner ist — deutlich weniger Standorte bereitstellte als vertraglich vereinbart. 1&1 vermutete, Vodafone habe Vantage Towers beeinflusst, um den Netzausbau des Konkurrenten auszubremsen; beide Unternehmen wiesen das zurück. Das Bundeskartellamt leitete 2023 ein Missbrauchsverfahren ein. Im Frühjahr 2025 erklärte Behördenchef Andreas Mundt, die verzögerte Bereitstellung der Standorte sei als kartellrechtswidrige Behinderung von 1&1 zu werten.
Vodafone zog daraufhin im vergangenen Herbst vor das OLG Düsseldorf und versuchte, die Behörde noch vor einer finalen Entscheidung für befangen erklären zu lassen. Das Gericht lehnte den Eilantrag ab; es kommt damit nicht zum sogenannten vorbeugenden Rechtsschutz. Ein Vodafone-Sprecher betonte, die Befangenheitsfrage sei damit nicht endgültig geklärt. „Wir sind weiterhin der Auffassung, dass das Bundeskartellamt wesentliche Verfahrensvorschriften missachtet hat“, sagte er. Die Behörde habe während des gesamten Verfahrens mit deutlicher Voreingenommenheit zugunsten von 1&1 gehandelt; allein die Verfahrensverstöße würden jede Entscheidung der Behörde rechtswidrig machen. Falle die Entscheidung negativ aus, werde Vodafone alle erforderlichen rechtlichen Schritte einleiten. Das Kartellamt wies die Vorwürfe entschieden zurück.
1&1 begrüßte die Entwicklung: „Wir begrüßen, dass das Kartellamt seine Arbeit fortsetzen und den Fall nun entscheiden kann“, teilte das Unternehmen aus Montabaur mit. Der eigene Netzausbau hat inzwischen an Tempo gewonnen: Ende des zweiten Quartals 2026 erreichten die 1&1-Antennen knapp ein Drittel der deutschen Haushalte. Wo das eigene Netz nicht verfügbar ist — also bei den übrigen zwei Dritteln —, werden 1&1-Kunden über das Vodafone-Netz versorgt. Denn trotz des Rechtsstreits haben die beiden Mobilfunker eine Partnerschaft geschlossen, der zufolge 1&1 das Vodafone-Netz gegen Zahlung einer Miete mitnutzen darf.
Quellen
- golem.deGolem: Vodafone gegen 1&1: Bundeskartellamt darf Urteil zu Marktmissbrauch fällen
- zeit.deZEIT (dpa): Handynetze: Rückschlag für Vodafone im Streit mit 1&1
- duesseldorf.t-online.det-online: Vodafone: Gericht weist Befangenheitsantrag gegen Kartellamt ab
- bundeskartellamt.deBundeskartellamt: Verdacht der kartellrechtswidrigen Behinderung von 1&1 durch Vodafone (Nov. 2025)




