Eine KI-Musikfirma hat in Europa eine wegweisende juristische Niederlage erlitten. Am Freitag entschied das Münchner Landgericht, dass Suno – das Start-up zur KI-Musikgenerierung – das Urheberrecht verletzt hat, indem es seine Modelle ohne Erlaubnis mit Songs trainierte.

Die Klage wurde von der GEMA eingereicht, der staatlich mandatierten Verwertungsgesellschaft Deutschlands, die Songwriter, Komponisten und Verleger vertritt. Das Gericht befand, dass Suno kein Recht hatte, GEMA-geschützte Werke zu verarbeiten, und ordnete an, dass das Unternehmen die Einnahmen aus der Rechtsverletzung offenlegen muss.

Es ist eines der ersten großen Urheberrechtsurteile gegen eine KI-Musikfirma in Europa – und fällt mitten in eine weltweite Klagewelle über KI-Trainingsdaten. Suno hatte zuvor argumentiert, seine Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik zum Training falle unter Fair Use; diese Verteidigung wurde bereits in den USA zurückgewiesen, wo ein Gericht im vergangenen Jahr eine „wesentliche Ähnlichkeit" zwischen Suno-Ausgaben und geschützten Aufnahmen feststellte.

Da das EU-Urheberrecht in allen Mitgliedstaaten harmonisiert ist, könnte das Münchner Urteil weit über Deutschland hinaus Bedeutung erlangen – und der GEMA-Sieg könnte Verwertungsgesellschaften in anderen Ländern ermutigen, ähnliche Klagen gegen KI-Unternehmen einzureichen.