In Nordrhein-Westfalen dürfen Gefangene erstmals unter Aufsicht ins Internet. Das Justizministerium hat in drei Justizvollzugsanstalten — Geldern, Rheinbach und Essen — Pilotprojekte gestartet und dafür spezielle Räume mit abgesicherten Geräten eingerichtet.
In den sogenannten „digitalen Sozialräumen" sollen Gefangene „Kontakte zur Außenwelt pflegen und herstellen" sowie Bildungs-, Qualifizierungs- und Freizeitangebote „in einem strukturierten, begleiteten und sicherheitskonformen Rahmen" nutzen können, so das Ministerium. Eine Sprecherin erklärte, Ziel sei die gezielte Vorbereitung der Entlassung: Die Gefangenen sollen vielfältige Informationsangebote nutzen und digital Anträge innerhalb und außerhalb der Anstalten stellen können; Übersetzungstools könnten zudem Sprachbarrieren überwinden.
Die Nutzung ist stark eingeschränkt: Ein Vollzugsmitarbeiter überwacht die Computer jederzeit, und erreichbar ist nur eine ausgewählte Menge an Websites. Nach Ansicht des Ministeriums kann der beschränkte Zugang die Sicherheit sogar erhöhen. Online-Formulare — etwa für den Führerschein — reduzieren, dass Gefangene seltener zu Behörden gefahren werden müssen. Und weil die digitale Kommunikation mit der Außenwelt zunimmt, sinkt der Briefverkehr; die Sprecherin verwies darauf, dass eingehende Post ein Kanal für mit synthetischen Drogen getränkte Schriftstücke war.
Der Pilot zählt zu den sichtbarsten Experimenten in Deutschland zur Frage, wie weit digitaler Zugang innerhalb geschlossener Einrichtungen gehen kann — ein Spannungsfeld zwischen Resozialisierung und Sicherheitsbedenken, das auch andere Bundesländer aufmerksam verfolgen.




