Notebooksbilliger, einer der größten Online-Elektronikhändler Deutschlands, hat laut Golem einen Cyberangriff gemeldet und erklärt, dass Kundendaten betroffen sein könnten. Das Unternehmen habe die zuständigen Stellen informiert; Umfang, betroffene Datenarten und die Frage, ob Zahlungsdaten darunter sind, wurden nicht öffentlich gemacht.
Für Kundinnen und Kunden liegt das eigentliche Risiko nach einem solchen Vorfall selten in dem erbeuteten Datensatz selbst, sondern in dem, was darauf folgt: Phishing-Mails, die eine Bestellnummer zitieren, Anrufe, die eine Lieferung erwähnen, oder Credential Stuffing gegen ein Passwort, das anderswo wiederverwendet wird. Die Abwehr ist dieselbe, ob der Leak bestätigt ist oder nicht:
- Unerwartete Post zu Bestellungen, Rechnungen oder Lieferungen als verdächtig behandeln und die Shop-Adresse selbst eintippen statt einen Link zu öffnen. - Das Passwort des Kontos ändern, wenn es anderswo ebenfalls benutzt wird, und Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, wo sie angeboten wird. - Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen auf kleine Testabbuchungen prüfen.
Nach der Datenschutz-Grundverordnung muss ein Verantwortlicher bei einer Verletzung personenbezogener Daten die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Kenntniserlangung benachrichtigen und die Betroffenen unverzüglich informieren, wenn die Verletzung ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten bedeutet. Diese zweistufige Pflicht erklärt die Form solcher Ankündigungen: eine zunächst bewusst vage Erklärung, während die Forensik läuft, und danach individuelle Benachrichtigungen, wenn das Risiko als hoch genug eingeschätzt wird.
Der Vorfall reiht sich in eine Phase ein, in der Angriffe auf Kundendatenbanken bei europäischen Händlern eher Routine als Ausnahme sind. Für Käufer bleibt die nüchterne Schlussfolgerung, dass die Meldung über den Vorfall – und das dort wiederverwendete Passwort – mehr zählen als die Marke, die betroffen ist.
Hinweis: Die Angaben zum Ausmaß des Angriffs sind noch nicht vollständig öffentlich. Grundlage ist der Bericht von Golem.




