Laut Golem werden die Regeln für die deutsche EUDI-Wallet so überarbeitet, dass künftig auch 13-Jährige einen Onlineausweis erhalten können. Die Wallet ist die deutsche Umsetzung der europäischen Digitalen Identitätsbrieftasche, die die eIDAS-2.0-Verordnung vorsieht und die die Mitgliedstaaten ihren Bürgerinnen und Bürgern anbieten müssen: eine App, mit der man sich gegenüber Behörden und privaten Diensten ausweist, ohne jedes Mal vollständige Ausweisdokumente herauszugeben.
Die Ausweitung auf 13-Jährige ist eine größere Entscheidung, als sie aussieht. Ein digitales Identitätsdokument ist kein Login; es ist eine Berechtigung, die Alter, Namen und Adresse belegen kann – im EU-Entwurf zudem so, dass nur einzelne Merkmale offengelegt werden (selektive Offenlegung), damit jemand belegen kann, über 18 zu sein, ohne sein Geburtsdatum zu zeigen. Ob die Wallet einer 13-Jährigen darin beschränkt wird, welche Aussagen sie treffen darf, ob Erziehungsberechtigte zustimmen müssen und wie der Staat verhindert, dass eine Ausweisberechtigung zum Tracking-Identifikator wird – genau diese Fragen prägten bereits die frühere Anhörung im Bundestag, bei der Fachleute Datenschutz- und Sicherheitsbedenken vortrugen.
Für die Änderung spricht einiges: Minderjährige tragen in vielen EU-Staaten bereits chipbasierte Ausweise, und Altersverifikation im Netz wird für soziale Plattformen und altersbeschränkte Waren zunehmend Pflicht. Eine Wallet, die 'über 13' beantwortet, ohne ein Geburtsdatum zu verraten, kann privatsphärenfreundlicher sein als ein gescannter Ausweis per E-Mail.
Das Gegenargument betrifft die Voreinstellungen. Wird die Wallet zum normalen Weg des Altersnachweises, wächst die Gruppe, die sie nutzen muss – und mit ihr der Wert jeder zentralen Merkmalsauskunft, auch für Profilbildung, selbst wenn selektive Offenlegung technisch möglich ist.
Zeitplan und konkrete Schutzvorkehrungen werden noch ausgearbeitet; Grundlage ist hier der Bericht über die überarbeiteten Regeln.




