Nikon hat den Sieger seines Wettbewerbs „Small World in Motion“ 2026 disqualifiziert. Das preisgekrönte Mikroskopie-Video habe gegen die Regeln zu generativer KI verstoßen, teilte das Unternehmen mit — ein Schlusspunkt unter wochenlange Proteste aus der Wissenschaft und ein unangenehmer Präzedenzfall für Preise der wissenschaftlichen Bildgebung.
Die Geschichte begann Mitte September: Ning Xu von der Tsinghua-Universität in Peking gewann die 16. Ausgabe des Wettbewerbs mit einem Superauflösungs-Video der Zell- und Zilienbewegung in der Lunge eines Kindes mit einer seltenen genetischen Erkrankung. Sein Beitrag setzte sich gegen 346 weitere Videos aus 40 Ländern durch.
Wenige Tage später begannen Mikroskopie-Forschende die Aufnahmen zu analysieren und meldeten Anomalien — Bewegungsmuster und Strukturen, die ihnen physikalisch nicht plausibel erschienen. Die Regeln von Nikon sind eindeutig: „Von KI erzeugte Bilder oder Videos sind nicht teilnahmeberechtigt.“ Ein offener Brief von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern forderte das Unternehmen auf, den Beitrag erneut zu prüfen. Xu bestritt, dass KI das Experiment selbst erzeugt habe; sie sei nicht verwendet worden, um die Zilien oder den zugrunde liegenden Film zu erzeugen. Allerdings ergänzte Nikon später auf seiner Website einen Hinweis auf KI-gestützte Nachbearbeitung unter dem Video.
Anfang Oktober erklärte Nikon, der Beitrag habe „die Wettbewerbsregeln zu generativer KI nicht erfüllt“, wie ein Unternehmenssprecher sagte, und verlegte den Titel auf den Zweitplatzierten Nguyen Nam Nhat, dessen Video einen winzigen Fadenwurm und einen einzelligen Dileptus zeigt.
Es geht um mehr als einen Preis. „Small World in Motion“ gilt seit Jahren als Goldstandard der wissenschaftlichen Mikrovideografie, und seine Glaubwürdigkeit beruht auf der Annahme, dass das Gezeigte tatsächlich das ist, was ein Mikroskop aufgezeichnet hat. Der Fall — zusammen mit ähnlichen Auseinandersetzungen über KI in Fotowettbewerben — befeuert Forderungen nach verpflichtenden Aufnahme-Metadaten, Herkunftsnachweisen und forensischer Prüfung nicht als Nachgedanken, sondern als Teilnahmebedingung.




