Metas neue Geschäftsbedingungen treten am 20. November in Kraft. Am 3. November hat ein Gericht im brasilianischen Bundesstaat São Paulo der Firma nun vorläufig untersagt, Inhalte brasilianischer Medienhäuser zu sammeln, um damit ihre KI-Modelle zu trainieren. Richter Guilherme Madeira Dezem erließ die einstweilige Verfügung, ohne die Stellungnahme des Unternehmens abzuwarten – die Frist bis zum 20. November war zu kurz.
Geklagt hatten drei nationale Presseverbände. Nach ihrer Darstellung verlangen die neuen Bedingungen von Verlagen, ihren Inhalten kostenlosen Zugang zu gewähren, um weiter über Facebook, Instagram, Threads und WhatsApp verbreitet zu werden. Dezem nannte das in seiner Entscheidung einen „offensichtlichen Rechtsmissbrauch“: Medienhäusern „die freie und universelle Aufgabe ihrer urheberrechtlich geschützten Werke als Wegzoll dafür aufzuerlegen, mit den Kanälen verbunden zu bleiben, über die das heutige Publikum Nachrichten konsumiert“. Er setzte den betreffenden Abschnitt der Bedingungen aus und untersagte Meta, Verlage zu benachteiligen, die sie ablehnen.
Die Durchsetzung hat einen Preis: eine Strafe von einer Million Real pro Tag – rund 185.000 Dollar – bei Verstoß. Meta hat fünf Tage nach Zustellung Zeit, sich zu verteidigen. Auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur AFP reagierte das Unternehmen zunächst nicht.
Die Kläger halten das für die erste Entscheidung überhaupt, die zugunsten eines Bündnisses von Medienorganisationen gegen Metas neue Bedingungen ergangen ist. Marcelo Rech, Präsident des Nationalen Zeitungsverbands (ANJ), einer der Kläger, sprach von einem „sehr positiven Zeichen, dass es Grenzen für den Missbrauch wirtschaftlicher Macht gibt“.
Der Beschluss fällt in eine Reihe paralleler Verfahren gegen dieselbe Klausel. Ein norwegisches Gericht hatte die Durchsetzung der Bedingungen vorübergehend ausgesetzt, nachdem zehn Medienhäuser geltend gemacht hatten, sie bedrohten ihre Rechte; nach Presseberichten der letzten Woche prüfen auch britische Wettbewerbsbehörden die Bedingungen. Brasilien ist jedoch das erste Verfahren, das mit einem Tagessatz und einem Termin daherkommt.
Was das Urteil nicht leistet, ist eine Entscheidung über das Urheberrecht selbst. Es ist eine einstweilige Verfügung, keine Endentscheidung: Die Frist von fünf Tagen für Metas Erwiderung eröffnet erst den eigentlichen Rechtsstreit, und die Strafe knüpft an die Missachtung der Verfügung an, nicht an das Training als solches. Für Verlage ist dennoch der wichtigste Punkt erreicht – der 20. November ist keine Einbahnstraße mehr, auf der die Zustimmung als Voraussetzung für Reichweite gilt.
Quellen
- straitstimes.comThe Straits Times / AFP — Court orders Meta to halt training on Brazilian media content
- valorinternational.globo.comValor International — Brazilian court blocks Meta from using news content to train AI
- latamjournalismreview.orgLatam Journalism Review — Brazilian court bars Meta from using journalistic content without authorization




