Meta hat seine umstrittenen neuen Geschäftsbedingungen innerhalb weniger Wochen zum zweiten Mal verschoben – diesmal ohne neues Datum. Ursprünglich sollten sie am 30. Oktober in Kraft treten, dann am 20. November. Jetzt sagte Kommunikationschef Andy Stone, die Konsultation könne über den 20. November hinausgehen, „in diesem Fall würden wir die Umsetzung der aktualisierten Bedingungen verschieben". Bis dahin blieben die bestehenden Bedingungen in Kraft.

In einem Post auf X ergänzte Stone, das Unternehmen plane „keine Richtlinienänderungen ohne vollständige Konsultation mit Branchenverbänden und -vertretern".

Worum es inhaltlich geht

Die Bedingungen betreffen Werbe- und Geschäftsbedingungen für Publisher, deren Inhalte auf Facebook und Instagram erscheinen. In der ersten Fassung schienen sie Meta zu erlauben, KI-Modelle mit den Inhalten dieser Nachrichtenseiten zu trainieren. Nach Kritik strich Meta die Formulierung, die auf „Training" hindeutete. Juristen sagten jedoch gegenüber Nieman Lab, die Änderung reiche nicht aus, um diese Möglichkeit auszuschließen – die übrigen Rechte an den eingestellten Inhalten blieben weit genug gefasst.

Genau darin liegt der Kern des Streits. Es geht nicht um ein einzelnes Wort, sondern um die Frage, welche Nutzungsrechte ein Publisher einräumt, wenn er eine Seite auf Facebook betreibt. Eine Klausel zu entfernen, die ein Recht ausdrücklich benennt, beseitigt das Recht nicht, wenn eine allgemeinere Klausel es weiterhin deckt.

Der politische Druck

Die News/Media Alliance hatte die Änderung scharf kritisiert. Inzwischen haben sich Politiker beider Parteien geäußert. Senatorin Marsha Blackburn (Republikanerin, Tennessee) sagte, die Bedingungen zeigten, dass Meta versuche, „amerikanische Kreative und Unternehmen auszubeuten". Senator Adam Schiff (Demokrat, Kalifornien) forderte Meta auf, die Änderung zurückzunehmen.

Was das Versprechen wert ist

Eine Verschiebung ist keine Rücknahme. Meta hat sich verpflichtet, vor Änderungen zu konsultieren, und die alten Bedingungen gelten weiter – das ist ein echter Aufschub für Publisher, die gerade planen, ob sie ihre Inhalte weiter über Facebook und Instagram ausspielen. Aber die zugrunde liegende Frage bleibt offen: Welche Rechte räumt ein Publisher ein, und steht dort künftig ausdrücklich, dass darunter auch KI-Training fällt oder nicht?

Bemerkenswert ist die Taktik. Ein Termin wurde gestrichen, ohne einen neuen zu nennen; die Verantwortung dafür liegt nun bei einer „Konsultation", deren Ende niemand kennt. Für die betroffenen Verlage ist das besser als der 30. Oktober – und schlechter als eine klare Antwort.