Der Rechtsstreit um Metas Brillen mit Kamera wird deutlich größer – und er betrifft nicht mehr nur diejenigen, die das Gerät gekauft haben.

In einer 230 Seiten starken konsolidierten Klageschrift haben 72 Kläger 13 Sammelklagen gebündelt, die ein US-Gericht im April zusammengeführt hatte. Der Fall Bartone v. Meta Platforms (3:26-cv-01897-EMC, Northern District of California) drehte sich ursprünglich um Ray-Ban-Meta-Träger, die Metas Marketing von der „für Privatsphäre entwickelten“ Brille für irreführend hielten. Die Klageschrift erweitert den Fall nun um eine zweite, potenziell weit größere Gruppe: Umstehende, die die Brille nie besessen haben, aber gefilmt oder aufgenommen wurden, während andere sie nutzten – und deren Gesichter, Stimmen und Umgebung nach Darstellung der Kläger ohne ihr Wissen in Metas KI-Trainingspipeline landen könnten.

„Kein Umstehender irgendwo hatte je die Gelegenheit, geschweige denn tatsächlich zugestimmt, dass seine Gesichter, Körper, Stimmen und persönlichen Informationen erfasst, geprüft, beschriftet und in Metas KI-Systeme eingebettet werden“, heißt es in der Klageschrift, wie Futurism berichtet. Unter den Aufgenommenen sind auch Minderjährige; die Kläger gehen davon aus, dass „Millionen“ Menschen betroffen sein könnten.

Die Ursprünge des Verfahrens liegen im Februar 2026, als schwedische Medien unter Berufung auf Whistleblower in Kenia berichteten, dass Aufnahmen aus den KI-Funktionen der Brille von menschlichen Annotatoren beim langjährigen Meta-Dienstleister Sama ausgewertet wurden. Beschäftigte berichteten von höchst privatem Material – Menschen bei der Toilettennutzung, beim Entkleiden oder beim Sex – und sagten, die automatische Unkenntlichmachung von Gesichtern habe nicht immer funktioniert. Wochen nach den Berichten beendete Meta die Zusammenarbeit mit Sama; nach Angaben des Dienstleisters verloren mehr als 1100 Beschäftigte ihre Arbeitsplätze.

Der Kernvorwurf ist seit den ersten Klagen im März derselbe: Meta habe die Brille als datenschutzfreundlich vermarktet, obwohl Aufnahmen aus der Nutzung des KI-Assistenten an das Unternehmen übermittelt und teilweise von menschlichen Auftragnehmern ausgewertet wurden, um Metas KI-Systeme zu verbessern. Die Kläger fordern Schadensersatz sowie gerichtliche Auflagen, die Änderungen an Metas Geschäftspraktiken erzwingen sollen – gegen Verbrauchertäuschung, die Überwachung Umstehender und Datenschutzverletzungen.

Für Meta ist die Gruppe der Umstehenden besonders heikel: Diese Betroffenen haben nie Nutzungsbedingungen akzeptiert, wodurch die Frage nach wirksamer Einwilligung in den Mittelpunkt rückt. Meta weist die Vorwürfe zurück. „Wir widersprechen diesen Vorwürfen und werden uns dagegen wehren“, teilte das Unternehmen Futurism mit. Daten aus dem KI-Assistenten könnten überprüft werden, „um unsere Produkte und die Erfahrungen der Menschen zu verbessern“ – wie bei vielen anderen Unternehmen auch –, und Meta filtere identifizierende Informationen heraus. Auf die besondere Situation aufgenommener Umstehender ging das Unternehmen nicht ein.

Das Verfahren steckt noch in einer frühen Phase: Meta hat auf die konsolidierte Klageschrift noch nicht inhaltlich reagiert, und über die Zulassung der Sammelklagen und die Vorwürfe selbst wurde nicht entschieden. Voran geht es dennoch: Im Juli regelte das Gericht die Führung der Klägerseite und erließ Ende Juli ein Protokoll zur Verteilung künftiger Anwaltskosten.

Die Tragweite reicht über den Einzelfall hinaus. Meta hat allein für 2025 den Verkauf von mehr als sieben Millionen Exemplaren seiner Smart Glasses gemeldet, und die Kategorie heizt sich auf: Google arbeitet mit Warby Parker an eigenen KI-Brillen, Apple soll künftigen AirPods Kameras und KI spendieren. Gleichzeitig wächst der gesellschaftliche Widerstand – Gerichte und Kinos schränken die Brille ein, und Meta sperrte zuletzt die Kameras von Geräten, deren Aufnahme-LED manipuliert worden war. Wird die Gruppe der Umstehenden als Sammelklage zugelassen, könnte der Fall zu einer der größten Datenschutz-Klagen gegen einen Wearable-KI-Hersteller werden – und zu einem Präzedenzfall für die Frage, wer noch im Bild sein darf, wenn alle filmen.