Kurz vor den voraussichtlich entscheidenden Trilog-Verhandlungen über die EU-Verordnung zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs am Dienstag zeigen geleakte interne Dokumente des Ministerrates, wie die Mitgliedstaaten eine flächendeckende Überwachung privater Kommunikation durchsetzen wollen – über eine neue Konstruktion namens „Suchpläne“.
Der Mechanismus ist entscheidend. Statt einer Massenüberwachung per Gesetz sollen nationale Justiz- oder unabhängige Verwaltungsbehörden Anbieter von Chat- und E-Mail-Diensten mit befristeten Pauschalgenehmigungen ausstatten können, die Nachrichteninhalte zu durchleuchten. Für Teile eines Dienstes bedeutet das nach Einschätzung von Kritikern weiterhin das Scannen von Millionen unverdächtiger Nutzer. Der Rat besteht darauf, dass ein dauerhaftes Gesetz nicht weniger leisten dürfe als die bisherigen Scans der Anbieter – also jenes vorläufige System der „Chatkontrolle 1.0“, in dem Facebook, Google und andere „freiwillig“ nach Missbrauchsmaterial suchen dürfen.
Der frühere EU-Abgeordnete und Bürgerrechtler Patrick Breyer nennt das Vorhaben beim Namen: Es etikettiere Massenüberwachung schlicht um. Sein Vergleich: Man versuche verzweifelt den Boden aufzuwischen, während der Wasserhahn ununterbrochen weiterläuft. Er verweist darauf, dass rund 75 Prozent der gemeldeten Chats strafrechtlich irrelevant seien und sich in Deutschland ein Großteil der Ermittlungen wegen Jugendpornografie gegen Heranwachsende selbst richte, etwa bei einvernehmlichem Sexting – eine Flut von Fehlalarmen, die Ermittlungsressourcen binde.
Bemerkenswert ist, dass der Rat gegen die eigene Rechtsabteilung arbeitet. Der Juristische Dienst des Rates hatte früh vor diesem Kurs gewarnt: Das Scannen eines gesamten Dienstes oder von Teilen davon verstoße mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen EU-Recht, weil der Europäische Gerichtshof es als allgemeine und unterschiedslose Überwachung einstufen dürfte. Breyer wirft den Mitgliedstaaten vor, sehenden Auges ein absehbares Scheitern in Luxemburg in Kauf zu nehmen; nach Jahren der Debatte stünden die Ermittler dann mit leeren Händen da.
Die geleakten Unterlagen enthalten auch einen Plan B der irischen Ratspräsidentschaft: Sollte keine Einigung über das Scannen privater Chats zustande kommen, könnten private Chats komplett aus der Verordnung ausgeklammert werden – womit die vorübergehende Chatkontrolle 1.0 als dauerhaftes Schlupfloch für freiwillige Massenscans bestehen bliebe.
Das Europäische Parlament vertritt weiterhin eine andere Linie: gezielte Ermittlungen und Prävention. Sein Mandat sieht strengere Privatsphäre-Einstellungen vor, um unaufgeforderte Kontaktaufnahmen zu verhindern, Überwachungsanordnungen nur unter richterlichem Vorbehalt und bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen oder Gruppen, sowie ein neues EU-Zentrum, das öffentlich zugängliche Inhalte proaktiv nach bekanntem Missbrauchsmaterial durchsucht. Breyer fordert die Abgeordneten auf, eine dauerhafte Regelung abzulehnen, solange die Übergangsverordnung nicht abgelöst ist.




