Ein US-Bundesrichter hat die Kartellklagen von Chegg und Penske Media gegen Google wegen dessen KI-Suchprodukten abgewiesen. Die Kläger beschreiben wirtschaftlichen Schaden, aber kein rechtswidriges Verhalten.

Beide 2025 eingereichten Klagen drehten sich um AI Overviews und andere KI-Antworten, die Webinhalte direkt in den Suchergebnissen zusammenfassen und Publisher nach eigener Darstellung Traffic kosten. Die Lernplattform Chegg argumentierte, Google habe ihre Inhalte illegal ausgelesen, damit Gemini-Modelle sie faktisch reproduzieren könnten. Penske, Eigentümer von Rolling Stone und Variety, argumentierte, es sei unfair, dass für die organische Suche indexierte Seiten zugleich ohne Opt-out für KI-Antworten geerntet würden.

Richter Amit Mehta ließ das nicht gelten. „Die Kläger haben lediglich vorgetragen, sie hätten die 'Erwartung', dass Google ihnen Suchtraffic sendet, wenn sie ihre Inhalte kostenlos verfügbar machen“, schrieb er. „Aber eine Erwartung ist keine Vereinbarung. Es ist schlicht die Funktionsweise einer allgemeinen Suchmaschine.“ Da zwischen Google und den Publishern keine förmliche Abmachung bestand, sah das Gericht Kartellrecht nicht anwendbar.

Mehta, der auch dem Suchmonopol-Verfahren des US-Justizministeriums gegen Google vorsaß, machte deutlich, dass das Ergebnis keine Billigung ist. Das Gericht sei „nicht unsympathisch“ gegenüber Publishern und den Folgen für Journalisten, Lehrende und andere Online-Schaffende, deren Arbeit Google „ohne Vergütung nimmt und umwidmet“ – doch Kartellrecht könne fehlende Gesetzgebung nicht ersetzen. Mehr Erfolg dürften Publisher im Ausland haben: Die Europäische Kommission prüft dieselben Fragen, und das Vereinigte Königreich hat Google verpflichtet, Sites ein KI-Opt-out anzubieten, die in organischen Ergebnissen bleiben wollen. Google testet außerdem direkte Zahlungen an Seiten, die KI-Antworten beliefern – ein Pilotprojekt, das bei Publishern laut Berichten schlecht ankommt.