Seit dem 1. November trägt jede Warenposition in einem Paket, das außerhalb der EU gekauft und direkt an Verbraucher in der Union geschickt wird, eine "Universelle Bearbeitungsgebühr" (Universal Handling Fee, UHF) von zwei Euro – ohne Befristung. Sie gilt für Sendungen aus China, den USA und der Schweiz gleichermaßen und wird pro Produktgruppe fällig, nicht pro Paket.
AUS EINEM PAKET WERDEN VIER GEBÜHREN
Die neue Abgabe stapelt sich auf einen Posten, der bereits seit Juli existiert: einen Pauschalzoll von drei Euro pro Warengruppe, fällig ab dem ersten Euro, nachdem die 150-Euro-Zollfreigrenze gefallen ist. Ein Paket mit einem T-Shirt, einer Uhr und einem Schneebesen im Wert von bis zu 150 Euro kostet den Händler damit neun Euro Zoll – plus sechs Euro Bearbeitungsgebühr für dieselben drei Positionen. Aus einem steuerfreien Kleinstpaket werden 15 Euro an Abgaben, bevor der Versand überhaupt berechnet ist.
Bezahlen müssen die Gebühr die Händler oder Importeure, nicht die Kundschaft. Dass sie nicht weitergegeben wird, erwartet allerdings niemand. Stephan Tromp vom Handelsverband Deutschland geht von einer teilweisen Weitergabe über höhere Produktpreise aus. Alien Mulyk vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel rechnet vor allem bei Niedrigpreisware mit Aufschlägen, weil dort die Marge ohnehin dünn ist – und hält es für unwahrscheinlich, dass Plattformen die Extrakosten dauerhaft selbst querfinanzieren.
DIE ZAHLEN, DIE ES SCHON GIBT
Die EU will die Flut kleiner Sendungen eindämmen, und der Drei-Euro-Zoll scheint zu wirken. 2025 wickelten die europäischen Zollämter rund sechs Milliarden Pakete von Onlinehändlern ab, 90 Prozent davon aus China – umgerechnet mehr als 16 Millionen Sendungen pro Tag. Nach Angaben der EU-Kommission gingen die Paketmengen in den Monaten Juli, August und September um durchschnittlich mehr als 60 Prozent zurück. Geblieben sind immer noch rund fünf Millionen Sendungen pro Tag, wie eine Kommissionsbeamtin einräumte: "Das ist nach wie vor eine beträchtliche Anzahl von Paketen, und die Belastung unserer Zollbehörden bleibt daher sehr hoch."
An der Ladenkasse ist die Wirkung ungleichmäßig. Erste Kundendaten deuteten darauf hin, dass Online-Marktplätze mit dem Pauschalzoll sehr unterschiedlich umgehen, sagt Ann-Katrin Hamacher vom Bundesverband der Verbraucherzentrale. In manchen Fällen verlangten Händler mehr als drei Euro pro Warengruppe, "was praktisch ein Zusatzgewinn für das Unternehmen wäre". Ihr Rat: die Preisaufstellung beim Onlinekauf genau prüfen und Preise vergleichen.
WORUM ES EIGENTLICH GEHT
Für die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini hat die Abgabe zwei Funktionen: die Zahl der Einzelpäckchen senken und die Mehrkosten der Zollkontrollen finanzieren, "damit der Binnenmarkt frei bleibt von explodierenden Handybatterien oder giftigem Kinderspielzeug". Hamacher formuliert die Kehrseite: Viele unsichere Produkte, die in Europa auf den Markt kämen, verursachten Kosten, "für die häufig die Allgemeinheit aufkommen muss" – eine Gebühr ersetze aber weder wirksame Haftung noch die Pflicht der Plattformen, sichere und rechtskonforme Ware anzubieten.
WAS ALS NÄCHSTES ZU BEOBACHTEN IST
Ob die Gebühr die Mengen weiter drückt, ist offen. Die Kommission selbst sagt, die Geschäftsmodelle veränderten sich laufend, und warnt vor voreiligen Schlüssen; die Brüsseler Zollreform, die die Freigrenze dauerhaft abschaffen soll, läuft ohnehin weiter. Für Verbraucher ist die praktische Frage eine andere: ob der Aufschlag getrennt ausgewiesen oder stillschweigend eingepreist wird. Sichtbar ist am Ende nur der Preis – und der steigt bei Kleinstbestellungen zuerst.




