Die EU-Kommission greift nicht mehr nur TikToks Suchtmechanismen an, sondern die Empfehlungslogik selbst. Am Freitag teilte sie als vorläufiges Ergebnis ihres seit Februar 2024 laufenden Verfahrens mit, das „For You“-Feed-System von Betreiber Bytedance sei nicht mit dem Digital Services Act (DSA) vereinbar. Dem Unternehmen droht damit eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
„Jedes Mal, wenn ein Nutzer scrollt oder ein Video auf TikTok mit ‚Gefällt mir‘ markiert, bietet der Algorithmus Gleichartiges an und führt die Nutzer dadurch in einen Kaninchenbau, dem sie nicht leicht entkommen können“, sagte Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen. Das ist keine Randnotiz, sondern die Beschreibung des Produkts: Der „mehr vom Selben“-Effekt ist das, was TikTok von einem Videoportal unterscheidet.
Juristisch hängt der Vorwurf an der Sorgfaltspflicht. Der DSA verlangt von großen Plattformen, systemische Risiken zu erkennen und zu mindern – nicht nur zu dokumentieren. Die Kommission argumentiert, Bytedance habe mit den Empfehlungen selbst Risiken erzeugt, statt sie zu adressieren, und dabei Nutzerinteraktionen wie die Verweildauer eines Videos weitgehend ungefiltert als Empfehlungsgrundlage genutzt. Besonders scharf ist die Formulierung dort, wo der Algorithmus als Verstärker für potenziell gesundheitsbeeinträchtigende Inhalte wirkt.
Bemerkenswert ist der Zuschnitt. TikTok unterliegt als eine der reichweitenstärksten Plattformen in der EU der direkten Aufsicht der Kommission; an den Feststellungen war auch die irische Aufsichtsbehörde Coimisiún na Meán beteiligt, die für den Europasitz zuständig ist. Und eine hohe EU-Beamtin machte am Morgen klar, dass es nicht um ein Einzelphänomen geht: „Wir gehen gegen ein Geschäftsmodell vor, das potenziell Risiken auslösen kann. Das ist, was wir ändern wollen – und das nicht nur bei TikTok.“
Der Zeitplan ist gestaffelt. Bytedance kann jetzt auf die vorläufigen Ergebnisse antworten. Hält die Kommission ihre Einschätzung danach aufrecht, kann sie eine Strafe verhängen; auch dagegen wären Rechtsmittel möglich. Der Beschluss wäre das Ende eines Verfahrens, das bereits Etappen hat: Im Februar 2026 hatte die Kommission TikToks suchtförderndes Design – Endlos-Scrollen, Autoplay – vorläufig beanstandet. Damals ging es um Mechanismen, die Nutzer länger halten. Jetzt geht es um die Auswahl der Inhalte, die sie in dieser Zeit sehen.
Für Nutzer ändert sich kurzfristig nichts. Mittel- und langfristig geht es um mehr als Rangfolgen: Wenn die Kommission den Ansatz durchsetzt, müsste TikTok nachweisen, dass seine Empfehlungen Risiken mindern – ein Nachweis, der sich nicht mit einem Schalter erledigen lässt und der auch andere algorithmische Feeds betrifft. Der geplante EU Kids Act, der noch auf sich warten lässt, würde den Rahmen zusätzlich verschieben; das laufende DSA-Verfahren ist allerdings nicht auf Kinder und Jugendliche beschränkt.
Für Bytedance ist das der ernsteste regulatorische Angriff auf das Kernprodukt. Eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des Weltumsatzes ist die eine Zahl; die andere ist die Auflage, das Empfehlungssystem nachweisbar zu ändern. Ob die Kommission beides durchhält, hängt an der Antwort des Unternehmens in den kommenden Wochen.




