Wer in der EU Konsumgüter verkauft, muss seit dem 27. September 2026 zwei neue Label zeigen. Sie sollen Verbrauchern auf einen Blick erkennbar machen, welche Rechte sie haben – etwa wenn die Waschmaschine oder das Smartphone schon nach wenigen Wochen kaputtgeht.

## Das Gewährleistungslabel Das erste Label weist auf die gesetzliche Gewährleistung hin: mindestens zwei Jahre, in denen Verbraucher bei einem Mangel Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz haben. Es hat eine standardisierte Form und muss vom Händler gut sichtbar platziert werden – im Laden etwa auf einem Poster an einer gut sichtbaren Wand oder neben der Kasse, im Online-Shop als allgemeiner Hinweis auf der Website.

Unveränderliche Pflichtmerkmale gehören dazu: ein scanbarer QR-Code, der zu weiteren Informationen über Gewährleistungen und Garantien in der jeweiligen Sprache führt. Gedruckt darf das Label nicht kleiner als DIN A4 sein. Im Laden darf es farbig oder schwarz-weiß sein, im Online-Shop muss es farbig sein.

## Das GARAN-Label Das zweite Label betrifft freiwillige Herstellergarantien: Gibt ein Hersteller zusätzlich eine Garantie auf die Haltbarkeit eines Produkts, muss er sie mit dem GARAN-Label kennzeichnen. Verbraucher sehen dann schnell, wie viele Jahre das Produkt einwandfrei funktionieren soll – und sonst vom Hersteller kostenlos repariert oder ersetzt wird.

Die Pflicht gilt für freiwillige gewerbliche Garantien, die mehr als zwei Jahre gültig sind, die gesamte Ware abdecken und für Verbraucher nicht zusätzlich Geld kosten.

## Die Rechtsgrundlage Beide Label sind in der ganzen EU gleich gestaltet, damit Verbraucher sie leicht wiedererkennen. Sie beruhen auf der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 – „Empowering Consumers for a Green Transition“ – und sind in Deutschland in Artikel 246 Absatz 1 Nummer 5 und 5a EGBGB umgesetzt. Die verpflichtende Gewährleistungsinformation geht zudem auf die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der Kommission zurück.

Für Käufer ändert sich damit weniger das Recht als dessen Sichtbarkeit: Was bisher in Gesetzestexten und AGB stand, steht nun an der Kasse.