Die Entertainment Software Association — der US-Branchenverband der größten Spielepublisher — hat ihre Durchsetzungsbemühungen auf die Retro-Emulationshandhelds von Anbernic und ähnlichen Marken gerichtet und bezeichnet sie als „Superfake"-Pirateriehelfer, berichtete Ars Technica.

Die Geräte sind klein, billig und beliebt: taschenformatige Konsolen mit Open-Source-Emulatoren, auf denen sich jahrzehntealte Spiele aus der Kartuschen-Ära spielen lassen. Das liegt mitten in einer rechtlichen Grauzone. Emulator-Software selbst hat US-Gerichte wiederholt überstanden; sie behandelten das Ausführen fremder Spiele auf eigener Hardware meist als zulässig. Bei den ROM-Dateien mit den urheberrechtlich geschützten Spielen liegt der Fall anders — ihre unautorisierte Verbreitung ist klare Rechtsverletzung. Der Begriff „Superfake" deutet darauf hin, dass sich das Argument der ESA weniger gegen den Emulator als gegen das darauf aufgebaute Ökosystem richtet.

Anbernic ist in dieser Kategorie kein erstes Ziel; Handheld-Hersteller erleben seit Jahren Abmahnungen, Sperrungen auf Marktplätzen und Druck von Zahlungsdienstleistern. Bemerkenswert an dieser Runde ist die Wortwahl: Ein großer Branchenverband behandelt die Hardware selbst als das Problem, nicht die Seiten, auf denen die Spiele gehostet werden.

Welche Forderungen die ESA formell erhebt — gegenüber Anbernic, dem Einzelhandel oder den Marktplätzen, die die Geräte versenden —, blieb in den ersten Berichten offen.

Warum das zählt: Maßnahmen gegen Emulationshardware treffen meist direkt die Verbraucher, weil die Geräte weit verbreitet und in den meisten Ländern legal verkauft werden. Gelingt es, sie aus den Shops zu drängen, spüren das zuerst Hobbyisten und Spiele-Archivare — und nicht die groß angelegten Piraterie-Netzwerke, hinter denen die Industrie her ist.