Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Bundestagsabgeordnete und Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert, von einer möglichen Kompromittierung ihrer iPhones auszugehen. Zuvor hatte Apple begonnen, gezielte Bedrohungsbenachrichtigungen an deutsche Politikerinnen und Politiker zu verschicken.

Das BSI habe die Betroffenen nach der Apple-Warnung angeschrieben, berichtete zuerst das ARD-Hauptstadtstudio. Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) bestätigte dies im ARD-"Bericht aus Berlin": Es gebe "eine Meldung von Apple, dass bestimmte Geräte gegebenenfalls kompromittiert wurden mit sogenannter Spyware". Das BSI habe "superschnell reagiert" und alle Betroffenen angeschrieben, was in diesem Fall zu tun sei.

Laut dem BSI-Schreiben trafen die Warnungen seit dem 29. Oktober ein. Apple ordnet sie der Kategorie "Mercenary Spyware" zu – kommerzielle Eindringlingssoftware, die an Regierungen verkauft und bewusst gegen sehr wenige Personen eingesetzt wird, meist Journalisten, Aktivistinnen, Anwälte und Politiker. Apple verschickt solche Hinweise nach eigenen Angaben, wenn es eine hohe Wahrscheinlichkeit sieht, dass eine bestimmte Person gezielt angegriffen wurde; sie seien starke Indikatoren für einen gezielten Angriff, aber kein Beweis für eine Infektion.

Das BSI teilte mit, es habe keine weiteren Informationen zu den Hintergründen, und riet den Betroffenen, vorsorglich davon auszugehen, dass ihre Geräte kompromittiert sein könnten. Ob ein Angriff tatsächlich gelungen ist, ist offen. Wildberger wollte sich nicht dazu äußern, wer dahintersteckt, und wandte sich dagegen, den Fall als KI-Angriff zu rahmen – Spyware auf Handys gebe es seit Langem. "Das ist trotzdem etwas, was natürlich uns sehr besorgt."

Was solche Software nach BSI-Angaben kann: Nachrichten auch in verschlüsselten Messengern mitlesen, Gespräche abhören, Kontakte und Kalender auslesen, den Standort verfolgen sowie Mikrofon und Kamera unbemerkt aktivieren.

Was unbekannt ist, wiegt so schwer wie das Bekannte: Keine Behörde hat eine Infektion bestätigt, es gibt keine Zuschreibung, und wie viele Menschen Warnungen erhalten haben, ist nicht veröffentlicht. Prüfungen auf Verbraucherniveau klären solche Fragen selten; der übliche nächste Schritt ist eine forensische Untersuchung des Geräts – oder sein Austausch.

Für die Betroffenen ist die Botschaft nüchtern: Eine Bedrohungsbenachrichtigung ist eine wahrscheinliche Zielscheibe, keine Diagnose. Die Beweislast liegt nun bei einer forensischen Prüfung, die die meisten noch nicht hinter sich haben.