Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass die Klausel, auf die Amazon seine Prime-Preiserhöhung von 2022 gestützt hatte, unwirksam ist — und Amazon hat darauf reagiert und passt den Beitrag für die betroffenen Kunden vorübergehend an.

Die Karlsruher Richter gaben der Verbraucherzentrale NRW recht, die die Preisanpassungsklausel in Amazons Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegriffen hatte, und bestätigten damit die vorherigen Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die strittige Erhöhung war zum September 2022 für bestehende Mitgliedschaften in Kraft getreten: Der Monatsbeitrag stieg von 7,99 auf 8,99 Euro, der Jahrespreis von 69 auf 89,90 Euro, auch Prime Student wurde teurer. Amazon begründete den Schritt seinerzeit mit "generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation".

"Verbraucher:innen müssen vor unkalkulierbaren Preiserhöhungen geschützt sein", sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, und betonte, wichtig sei jetzt, dass Betroffene ihr von Amazon zu Unrecht gefordertes Geld zurückbekommen.

In einer Stellungnahme gegenüber ComputerBase vom 1. Oktober erklärte eine Amazon-Sprecherin, das Unternehmen sei "mit dem Urteil zur Umsetzung unserer Preisänderung nicht einverstanden", werde den Prime-Beitrag aber "vorübergehend für Kunden anpassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht". Amazon werde die entsprechenden Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin informieren; bereits gezahlte Gebühren seien Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.

Um dieses Geld zurückzuholen, läuft parallel eine Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm. Verbraucher können sich weiterhin kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko ins Klageregister eintragen. Wie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, hängt vom Prime-Modell und der Dauer der erhöhten Zahlungen ab, kann derzeit aber über 60 Euro liegen.

Am Preis neuer Prime-Abonnements ändert das Urteil nichts; die Wirkung bleibt auf die Gruppe langjähriger Mitglieder beschränkt, deren Verträge vor der Erhöhung von 2022 geschlossen wurden.