Am 6. November treten im Vereinigten Königreich Änderungen des Crime and Policing Act in Kraft, die den Besitz und die Verbreitung pornografischer Darstellungen von Strangulation oder Erstickung verbieten – dazu Inhalte, in denen Darsteller Personen unter 16 Jahren spielen, sowie „Fauxcest“, also gespielten Inzest zwischen nicht blutsverwandten Figuren wie Stiefgeschwistern. Auf Verbreitung und Besitz stehen bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe. Besitz meint dabei ausdrücklich das Bild auf dem Handy, auf der Festplatte oder in der Cloud.
Auslöser war eine umfangreiche Pornografie-Prüfung der konservativen Peer Baroness Gabby Bertin. Sie hatte für das Verbot von Fauxcest „anekdotische Belege“ angeführt, wonach solche Inhalte zwischen Täter und Kind genutzt werden könnten, und die Kategorie als „Feigenblatt“ für echten Missbrauch bezeichnet. Hintergrund ist die zunehmende Verbreitung von Würgen in Mainstream-Pornografie, die mit realen Todesfällen in Verbindung gebracht wird – im August starb in Australien eine 16-Jährige, nachdem sie beim Sex bewusstlos geworden war.
Das Ministerium bestreitet jede Absicht, sexuelle Ausdrucksformen zu reglementieren. „Diese Gesetze geht es nicht darum, die sexuelle Freiheit der Menschen zu polizieren, sondern darum, Inhalte zu bekämpfen, die Gewalt gegen Frauen normalisieren“, sagte Sprecherin Clara Coleman dem Magazin Wired. Man wolle Gewalt gegen Frauen und Mädchen in einem Jahrzehnt halbieren.
Die Kritik setzt an der Formulierung an, nicht am Ziel. Der Anwalt Myles Jackman hält ein Verbot von Strangulation für vertretbar – die Risiken seien belegt, entsprechende Straftatbestände existierten bereits. Die gewählte Breite aber sei das Problem: „Wenn Face-Sitting als Erstickung gelten kann, kann auch das Einführen eines Penis als Erstickung gelten, weil es die Atemwege blockiert.“ Seine Schlussfolgerung: Das Vereinigte Königreich hätte damit faktisch auch Oralsex in Online-Pornografie verbieten können. Ob das so ausgelegt wird, entscheidet im Zweifel ein Gericht von Fall zu Fall.
Plattformen warten nicht auf Gerichte. IWantClips hat bereits Kategorien entfernt und Richtlinien für britische Creator veröffentlicht; die Verbotsliste umfasst unter anderem „breast smothering“, „jeans facesitting“, „BBW facesitting“, „scissorhold“ und „butt drops“. Britische Creator gehen ihre Archive durch und löschen Clips. „Wenn der Staat anfängt zu regulieren, welche Art von Pornografie Menschen sehen dürfen, ist das ein gefährlicher Präzedenzfall“, sagte die Domina und Produzentin Trans Princess Jezebel. „Wo soll das enden?“
Am stärksten exponiert ist OnlyFans. Die Muttergesellschaft Fenix International sitzt in Großbritannien, was die britische Regulierungsbehörde Ofcom überhaupt erst in die Lage versetzt, Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Umsatzes zu verhängen – gegen in den USA sitzende Anbieter gelingt ihr das kaum. OnlyFans erklärte, man halte alle geltenden Gesetze in allen Jurisdiktionen ein und habe seit Langem eigene Sicherheitsmaßnahmen.
Ein zweites Risiko entsteht in der Moderation. Plattformen setzen bereits breit Bilderkennung ein, um verbotene Inhalte zu finden. Die Creatorin Alexandra Snow befürchtet, dass dabei auch harmlose Aufnahmen aussortiert werden – Collaring- oder Leder-Fetisch-Clips etwa, die mit Erstickung nichts zu tun haben. Der Effekt wäre eine De-facto-Zensur durch Klassifikatoren, die niemand gewählt hat und deren Fehlerquote niemand veröffentlicht.
Und das Gesetz reist mit. Da Besitz auch gespeicherte Dateien auf dem Handy meint, warnt der Branchenanwalt Michael Fattorosi Reisende: Wer mit entsprechendem Material im Gepäck einreise, könne sich strafbar machen. Für eine Branche, deren Publikum global ist, ist das ein neues Risiko an der Grenze.
In der Sache steht eine echte Gefahr zur Debatte. Würgen ist nicht bloß eine filmische Geste; es kann zu Bewusstlosigkeit, Hirnschäden und Tod führen, und es ist unter jungen Erwachsenen verbreitet, weil es in Medien und Pornografie allgegenwärtig ist. Die Frage ist, ob ein Instrument, das eine Handlung treffen soll, so breit gefasst sein muss, dass es Dutzende andere mit erfasst – und ob die Beweisgrundlage für die Nebenwirkungen reicht. Belegt sind bislang anekdotische Hinweise; belastbare Zahlen zu Ermittlungen oder Verurteilungen gibt es nicht.
Zu beobachten: die ersten Verfahren, die die Reichweite der Norm praktisch festlegen; ob Ofcom Leitlinien für Plattformen nachliefert; ob die Regelung auf Reisen tatsächlich durchgesetzt wird; und ob Italien, die Niederlande und Spanien folgen, wo laut Jackman ähnliche Vorhaben diskutiert werden.




