Deutschlands marktführende Auskunftei beantwortet nun Anfragen zu dem Archiv, das hinter ihren historischen Kredit-Scores steht – jener Datenbestand, den Golem als "Schattendatenbank" bezeichnet.
Über die Änderung berichtete Golem; die Süddeutsche Zeitung beschreibt sie als Kehrtwende: Die Auskunftei gewähre "nun doch" Einblick in bislang geheime Daten. Die Schufa verweist darauf, dass Auskünfte zu archivierten Daten innerhalb der gesetzlichen Frist erteilt werden, die grundsätzlich bis zu einem Monat beträgt.
**Was das Archiv ist.** Die Schufa speichert Daten auch über den Zeitraum hinaus, in dem sie in den Score einfließen, den ein Kreditgeber heute sieht. Dieses Altmaterial bleibt relevant: Ein historischer Score – die Zahl, die bei der Entscheidung über einen Kredit, einen Mobilfunkvertrag oder eine Miete berechnet wurde – lässt sich daraus rekonstruieren, und genau das braucht man, um eine frühere Entscheidung zu erklären oder anzufechten.
**Warum das zählt.** Ein Kredit-Score ist ein Türsteher: Er kann darüber entscheiden, wer einen Kredit, einen Telefonvertrag oder eine Wohnung bekommt. Datenschützer argumentieren seit Jahren, ein Auskunftsrecht sei wertlos, wenn die Auskunftei nur die aktuelle Datei offenlegt und nicht die historische Berechnung. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2023 entschieden, dass die Schufa in bestimmten Fällen die Logik ihres Scorings erklären muss; Art. 15 DSGVO gibt Betroffenen ein Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten.
**Was offen bleibt.** Die Berichterstattung klärt nicht, wie weit das Archiv zurückreicht, ob Rohdaten oder abgeleitete Scores offengelegt werden und ob die neue Praxis jede Art von Anfrage abdeckt. Wer sich darauf stützt, sollte sowohl die zugrunde liegenden Einträge als auch die Score-Berechnung verlangen.
**Was Sie tun können.** Nach Art. 15 DSGVO können Sie eine kostenlose Kopie Ihrer gespeicherten Daten verlangen – einschließlich der Frage, wie das Scoring in Ihrem Fall angewandt wird. Benennen Sie die konkrete frühere Entscheidung, die rekonstruiert werden soll, behalten Sie eine schriftliche Kopie der Anfrage und beachten Sie die Frist von einem Monat. Bleibt die Antwort unvollständig, ist auch das ein Grund für eine Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde.




