Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat dem Versuch, zwei der größten Pornoportale der Welt per Gerichtsbeschluss zu sperren, vorerst die rechtliche Grundlage entzogen.
Mit zwei am Freitag in Münster ergangenen, unanfechtbaren Eilbeschlüssen entschied der 13. Senat, dass die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) großen Access-Providern nicht aufgeben darf, Pornhub und YouPorn für den Abruf in Deutschland zu blockieren. Die Richter bestätigten damit die vorherigen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
Die Sperrverfügungen gehen auf April 2024 zurück: Die LfM wollte Anbieter wie Vodafone verpflichten, die Domains zu blockieren, weil die Seiten keine wirksame Altersverifikation bieten und damit gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstoßen. Betreiber der Seiten ist das zyprische Unternehmen Aylo. Aylo und ein Internetanbieter wehrten sich erfolgreich.
Die Begründung lehnt nationale Alleingänge in zwei Stufen ab. Erstens garantiert das europäische Herkunftslandprinzip, dass sich ein Onlineanbieter grundsätzlich an die Gesetze seines Sitzlandes halten muss — hier Zypern. Zweitens, und gewichtiger, harmonisiert der seit Februar 2024 geltende Digital Services Act (DSA) Plattform- und Jugendmedienschutz in der gesamten EU; für harte nationale Maßnahmen wie Netzsperren bleibt kein Raum, und soweit der DSA solche Eingriffe überhaupt vorsieht, bündelt er die Aufsicht auf europäischer Ebene.
Das heißt nicht, dass die Seiten Minderjährige ungeprüft erreichen dürfen. Nach dem DSA ist für YouPorn Zypern als Sitzstaat zuständig, für Pornhub als sehr große Online-Plattform die EU-Kommission — sie hat bereits ein Prüfverfahren eingeleitet, ein Bußgeld gilt als wahrscheinlich. Die Beschlüsse fallen in ein zersplittertes europäisches Bild: Das OVG Rheinland-Pfalz hatte im August 2025 eine Sperrpflicht bejaht, andere Gerichte hielten ähnliche Verfügungen später nicht aufrecht, und der Europäische Gerichtshof urteilte im Juni, dass Mitgliedstaaten von ausländischen Pornodiensten eine wirksame Alterskontrolle verlangen dürfen — sofern sie zuvor das Herkunftsland der Plattform zum Handeln auffordern.
Deutschlands Medienwächter bleiben bei grenzüberschreitenden Sachverhalten damit faktisch handlungsunfähig, solange die europäischen Aufsichtsbehörden ihre Instrumente nicht konsequent ausschöpfen. Pornografie wird in Deutschland nicht für Minderjährige legal; ihre Kontrolle wird zum Brüsseler Problem.




