Der Bundestag hat das neue Bundespolizeigesetz der schwarz-roten Koalition im zweiten Anlauf gebilligt. Es sieht für die Bundespolizei zusätzliche Befugnisse zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität sowie zur Beantragung von Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer vor.
Die Abstimmung musste wiederholt werden, weil im Juli eine Panne aufgefallen war. Damals hatte in dritter Lesung nur die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten zugestimmt — bei einfachen Gesetzen die Regel. Für dieses Gesetz verlangt das Grundgesetz aber eine Zustimmung mit Mehrheit aller Mitglieder des Bundestags, die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 Abgeordneten. „Die Schlussabstimmung ist daher zu wiederholen", sagte Parlamentspräsidentin Julia Klöckner zur Eröffnung der Sitzung.
Dieses Mal beantragten Union und SPD eine namentliche Abstimmung. Danach votierten 322 Abgeordnete für das Gesetz, die nötige Kanzlermehrheit wurde also erreicht; 134 Abgeordnete stimmten mit Nein, 118 enthielten sich.
Damit wird das Bundespolizeigesetz reformiert, das in Teilen noch aus dem Jahr 1994 stammt. Für die Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll die Bundespolizei Befugnisse für die Telekommunikationsüberwachung bekommen. Für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer soll sie selbst Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beantragen können, wenn sie diese in ihrem Zuständigkeitsbereich antrifft — damit soll ein Untertauchen verhindert werden. Erlaubt sein sollen künftig auch „stichprobenartige und anlasslose Kontrollen" in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen. Die Berichterstattung von heise online verweist zudem darauf, dass die Koalition mit dem Gesetz den Weg für KI-Echtzeitfahndung und Staatstrojaner bahnt.




