Der Vorsitzende der US-Fernsehaufsicht FCC hat Sender davor gewarnt, die "gefälschten Umfragen" zu verbreiten, über die Präsident Trump sich wiederholt beschwert hat, berichtet Ars Technica.
Die eigentliche Frage ist, was die FCC tatsächlich tun könnte. Die Hebel der Behörde gegenüber Medien laufen über Rundfunklizenzen, nicht über redaktionelle Standards für Umfragen: Sie kann Lizenzen erteilen, verlängern oder infrage stellen. Dass der Einsatz dieser Macht zur Steuerung von Berichterstattung ernste Probleme mit dem First Amendment aufwirft, gilt seit Langem – auch innerhalb der Kommission. Umfragen wiederum werden von privaten Instituten erstellt und von Medien veröffentlicht; die FCC hat keine Zuständigkeit für ihre Methodik und kein Verfahren, sie zu zertifizieren.
Genau in dieser Diskrepanz liegt die Geschichte. Eine solche Warnung muss nicht durch eine förmliche Regel gedeckt sein, um Verhalten zu ändern: Ein Sender, der über seine Lizenzverlängerung nachdenkt, oder eine Muttergesellschaft, die eine Fusion abwägt, hört das Signal ohnehin. Der abschreckende Effekt tritt ein, bevor es zu einer juristischen Prüfung kommt.
Zudem lohnt es, zwei vermischte Beschwerden zu trennen. Umfragen können schlecht gemacht sein, und ein einzelnes Ausreißerergebnis als Trend zu veröffentlichen ist ein echter redaktioneller Fehler, der Kritik verdient. "Diese Umfrage ist gefälscht" ist dagegen eine Aussage über die Integrität des Instituts; durch Wiederholung wird sie nicht wahrer, und es ist keine Frage, die eine unabhängige Regulierungsbehörde zu entscheiden hat.
Der Bericht von Ars Technica trägt die Substanz der Warnung; die rechtliche Einordnung oben ist Kontext dazu, wo die Befugnisse der Kommission beginnen und enden.




